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   OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38319
OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15 (https://dejure.org/2015,38319)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2015 - 14 W 497/15 (https://dejure.org/2015,38319)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2015 - 14 W 497/15 (https://dejure.org/2015,38319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichterhebung der durch eine unsachgemäße Prozesstrennung entstandenen Gerichtskosten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG §§ 21, 66, 68; ZPO § 145
    Nichterhebung der durch eine unsachgemäße Prozesstrennung entstandenen Gerichtskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Niederschlagen von Gerichtskosten bei ermessensfehlerhafter Prozesstrennung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 122
  • MDR 2016, 123
  • BauR 2016, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    In der Sache kann es nur durchdringen, wenn in der beanstandeten Verfahrenstrennung ein offensichtlich schwerer richterlicher Fehler lag (vgl. BGH MDR 2005, 956 ; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 21 GKG , Rn. 8).

    Dass das Ausgangsgericht entgegen der höchstrichterlichen und weitgehend der obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden hat, macht die Entscheidung fehlerhaft, ohne dass dies - wie von § 21 GKG nach Auslegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH MDR 2005, 956 ) gefordert - auf einem schweren und offensichtlichen Verfahrensverstoß beruht.

  • OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12

    Gerichtskosten: Unrichtige Sachbehandlung bei einem Verstoß gegen das Gebot der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    Die Entscheidung über diese Erwägungen lag nicht derart auf der Hand, dass die Verfahrenstrennung sich als klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben (dazu BGH NJW-RR 2003, 1294; OLG Hamburg MDR 2013, 424) darstellt.
  • OLG Koblenz, 07.10.2013 - 14 W 533/13

    Kostenniederschlagung bei Beweiserhebung über Unstreitiges; anteilige

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    Das auf die Niederschlagung nach § 21 GKG der verbliebenen Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 KV- GKG gerichtete Rechtsmittel ist nach § 66 Abs. 2 GKG statthaft (vgl. Senat MDR 2013, 1366).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    Ob ein solcher Grund vorlag, musste in Abwägung des Beschleunigungseffektes, den sie für den gegen die Beklagte zu 2) geführten Prozess mit sich brachte (BGH NJW 1995, 3120 ), und der zusätzlichen Kostenbelastung, die für die Parteien erwuchs, beantwortet werden.
  • BGH, 02.02.2005 - XII ZR 233/02

    Rechtsfolgen der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    Ein Beschleunigungseffekt war fraglich und ließ sich weder damit erklären, dass die Beibehaltung eines einheitlichen Verfahrens den Erlass separater Urteile gegenüber den Beklagten behindert hätte (vgl. dazu BGH MDR 2003, 467 ; anders OLG Nürnberg, OLGR 2005, 262), noch konnte er daraus hergeleitet werden, dass ein abschließender Kostenausspruch unmöglich gewesen wäre (BGH DZWiR 2005, 253).
  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    Die Entscheidung über diese Erwägungen lag nicht derart auf der Hand, dass die Verfahrenstrennung sich als klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben (dazu BGH NJW-RR 2003, 1294; OLG Hamburg MDR 2013, 424) darstellt.
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15
    Ein Beschleunigungseffekt war fraglich und ließ sich weder damit erklären, dass die Beibehaltung eines einheitlichen Verfahrens den Erlass separater Urteile gegenüber den Beklagten behindert hätte (vgl. dazu BGH MDR 2003, 467 ; anders OLG Nürnberg, OLGR 2005, 262), noch konnte er daraus hergeleitet werden, dass ein abschließender Kostenausspruch unmöglich gewesen wäre (BGH DZWiR 2005, 253).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - 3 K 44.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Vertretung vor dem OVG; Abgabenbescheid an

    Von einer Kostenerhebung ist danach abzusehen, wenn ein schwerer Mangel im Sinne einer eindeutig und offenkundig unrichtigen Sachbehandlung vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 8 KSt 13.10 -, juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 13. April 2016 - X E 5/16 -, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 2015 - 14 W 497/15 -, juris Rn. 2; zu § 8 GKG vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 8 C 03.1701 -, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 -, juris Rn. 4; s.a. Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 21 Rn. 8 ff. m.w.N.).
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